Bestattung in einem Reihengrab
Die Nutzungsfrist (Ruhefrist) eines Reihengrabes beträgt, je nach örtlicher Friedhofsordnung in der Regel 15-25 Jahre. Es wird ein Grab neben dem anderen angelegt, wobei es keine Wahlmöglichkeiten der Angehörigen über die Beisetzungsstelle gibt. Nach der Ruhefrist wird das Grab eingeebnet. Eine Wiederbelegung ist nicht möglich. Auf einigen Friedhöfen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler werden Erd-Rasengräber angeboten, Hier wird die gesamte Fläche mit Rasen eingesäht. Eine kleine Grabplatte in einem vorgegebenen Maß ist hier vorgesehen.
Bestattung in einem Wahlgrab
Man unterscheidet bei einem Wahlgrab unter einstelligen und mehrstelligen Gräbern. Für eine bestimmte Zeit, in der Regel 30 Jahre, erwirbt man das Nutzungsrecht an einer Grabstelle. Diese Grabstelle kann nach Ablauf der Nutzungszeit neu angekauft und nach Ablauf der Ruhefrist neu belegt werden. Auch Urnen können in dieser Grabstätte beigesetzt werden.
Bestattung in einem anonymen Grab
Die Voraussetzung für eine anonyme Erdbestattung ist nicht überall gegeben. Die Beisetzung erfolgt in einer parkähnlichen Anlage innerhalb des Friedhofs auf einem Rasenfeld. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer persönlichen Trauerfeier am Sarg. Meistens ist es auch erlaubt bei der Beisetzung dabeizusein.
Aufbahrung bei Beerdigungen
Bei unseren Aufbahrungen verwenden wir helle Tücher und viele Kerzen und Teelichter. Mit verschiedenfarbigen Bannern und passenden Organzastoffen können je nach Wunsch farbige Akzente gesetzt werden. Wenn die Farbwahl der Blumen der Dekoration angepasst wird, ergibt sich hieraus ein sehr harmonisches Gesamtbild. Nachfolgend einige Beispiele von Dekorationen bei einer Erdbestattung.