Die ersten Schritte
Das Unvermeidliche
Was kommt auf mich zu, wenn ich eine Bestattung planen muss?
Bei einem Sterbefall zu Hause ist es zunächst wichtig, den Hausarzt bzw. den Bereitschaftsarzt zu kontaktieren, welcher den Tod feststellt und die benötigte Todesbescheinigung ausstellt. Dann kontaktieren Sie uns, damit wir die Überführung in unser Haus durchführen können und mit Ihnen einen Termin für das ausführliche Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Bei diesem Beratungsgespräch werden folgende Unterlagen benötigt:
• Personalausweis der verstorbenen Person
• Personenstandsurkunden
ledig: Geburtsurkunde
verheiratet: Heiratsurkunde
verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
• den letzten Rentenbescheid
• Krankenkassenkarte
• Versicherungspolice der Lebens- bzw. Sterbegeldversicherung
• Schwerbehindertenausweis
• Sämtliche Versicherungs- und Mitgliedsunterlagen zur Ab- oder Ummeldung
(z.B. GEZ, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Vereinsmitgliedschaft etc.)
(z.B. GEZ, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung, Vereinsmitgliedschaft etc.)
• Persönliche Kleidung und ggf. Sargbeigaben für die verstorbene Person
• Foto der verstorbenen Person für die Trauerfeier oder den Trauerdruck
Während dieses Gespräches klären wir alle offenen Fragen und planen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auf den kommenden Seiten wird dies ausführlich erklärt. Außerdem haben Sie bei uns in den Räumlichkeiten die Möglichkeit, sich von der verstorbenen Person am geöffneten Sarg zu verabschieden.
Zwei Abweichungen im Arbeitsablauf möchten wir an dieser Stelle kurz hervorheben. Wenn jemand in einem Krankenhaus verstorben ist, so wird die Überführung in der Regel erst am darauffolgenden Tag veranlasst, da das Krankenhaus ein paar von den oben aufgeführten Unterlagen benötigt.
Außerdem kann es vorkommen, dass durch Unklarheit die Polizei eingeschaltet wird. Für die Überführung ist dann der jeweilige Vertragsbestatter verantwortlich, dieser hat aber mit der weiteren Abwicklung nichts zu tun.
Dafür können Sie sich den Bestatter Ihres Vertrauens aussuchen.